Anwaltsausweise

Rechtsanwaltsanwaltsausweis im praktischen Scheckkartenformat

Jedes Mitglied kann in der Geschäftsstelle einen bundeseinheitlichen europäischen Anwaltsausweis mit Lichtbild beantragen. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Die Gebühr für die Erstbeantragung des Ausweises beträgt 25,00 €.

Sofern der Ausweis zum 31.12. eines Jahres abläuft, erhält das Mitglied automatisch im dritten Quartal ein Formular für die Beantragung des Folgeausweises. Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt bei einem Ausweis mit neuem Bild 25,00 € und unter Verwendung des alten Bildes 21,00 €.

Sollte ein Mitglied seinen Ausweis verlieren, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Dann erhält das Mitglied ein Formular für die Neubeantragung eines Ausweises. Die Gebühr beträgt dann ebenfalls 25,00 €.